Mobilfunksendeanlagen

Mobilfunksendeanlagen werden von der Bundesnetzagentur nach gesetzlichen Vorgaben genehmigt und überwacht. Diese Behörde legt rund um Mobilfunksendeanlagen einen Sicherheitsabstand fest, der auch bereits bestehende elektromagnetische Felder berücksichtigt, z. B. von wesentlich stärkeren Rundfunksendern. Außerhalb des Sicherheitsbereichs kann man sich unbedenklich rund um die Uhr aufhalten, da hier die Grenzwerte sehr deutlich unterschritten werden. Wird eine Mobilfunksendeanlage geändert oder erweitert, muss eine neue Genehmigung beantragt werden; auch die Sicherheitsbereiche werden dann neu berechnet.

So werden die Grenzwerte eingehalten:

Die Antennen von Mobilfunksendeanlagen geben ihre Sendeleistung in einem schmalen Bündel, ganz ähnlich dem Lichtkegel eines Scheinwerfers oder Leuchtturms ab. Diese Tatsache bewirkt, dass man sich in einem Gebäude unterhalb einer Mobilfunkantenne im sogenannten Funkschatten befindet. Die messbare Feldstärke ist dort sehr gering. Deshalb beträgt der Sicherheitsabstand, den die Bundesnetzagentur für den Bereich unter der Mobilfunksendeanlage festlegt, meist weniger als ein oder zwei Meter. Diese werden bereits durch die Höhe des Stahlträgers, an dem die Mobilfunkantennen befestigt sind, eingehalten. Schon in wenigen Dutzend Metern Entfernung vor einer Mobilfunksendeanlage werden die Grenzwerte nur noch zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Zusätzlich dämpfen die massiven Wände und Decken eines Gebäudes die Funkwellen. Dort, wo sich Menschen üblicherweise dauerhaft aufhalten, liegen die messbaren Feldstärken der Mobilfunksendeanlagen meistens deutlich unter drei Prozent des Grenzwertes, gemessen in Watt pro Quadratmeter (die sogenannte Leistungsflussdichte). Dies konnte durch Messungen im Bundesgebiet wiederholt nachgewiesen werden. Auch nach der Einführung neuer Technologien werden die gesetzlichen Grenzwerte weiterhin nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft.