Werden meine Daten an Dritte weitergegeben? Wie lange werden meine Vertragsdaten gespeichert? Nutzt E-Plus meine Daten zu Werbezwecken oder zur Kundenberatung?
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermitteln wir Ihre Daten nicht an Dritte. Sofern uns Partner bei der Datenverarbeitung unterstützen, werden diese von uns vertraglich verpflichtet, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und entsprechend unserer Vorgaben sorgfältig mit Ihren Daten umzugehen und sie weder zu eigenen Zwecken zu verwenden noch sie an Dritte weiterzugeben.
Im Rahmen der Bonitätsüberprüfung werden Ihre Daten bei Abschluss eines Laufzeitvertrages an die in Ziff. 11 unserer AGB genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt, sofern Sie uns bei Vertragsabschluss auf unseren Auftragsformularen Ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt haben.
Wie lange werden meine Vertragsdaten gespeichert?
Die Löschfristen Ihrer Vertragsdaten richten sich nach § 95 Abs. 3 TKG in Verbindung mit § 35 Abs. 3 BDSG. Dies bedeutet, dass Ihre Vertrags- bzw. Bestandsdaten mit Ablauf des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres gelöscht bzw. teilweise für einen längeren Zeitraum in einem gesperrten und zugriffsbeschränkten Bereich aufbewahrt werden. Beispiel: Bei einer Kündigung im Juni 2010 werden Ihre Vertragsdaten zum 31.12.2011 in einigen Systemen gelöscht, ein Teil Ihrer Daten, welche nach den allgemeinen handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden müssen, bleiben entsprechend dieser Regelungen während der Frist in einem gesperrten und zugriffsbeschränkten Bereich gespeichert.
Nutzt E-Plus meine Daten zu Werbezwecken oder zur Kundenberatung?
Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden von E-Plus entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden demnach ausschließlich für folgende Zwecke verwendet:
- zum Zwecke der Vertragsabwicklung
- zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf eine individuelle Kunden-Beratung und -Betreuung – soweit Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben
- zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Produkte
- Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur, wenn Sie uns Ihre entsprechende Einwilligung gegeben haben. Auf diese Weise können wir durch Analyse des Nutzungsverhaltens -unter Beachtung des Datenschutzes – unsere Angebote noch besser auf die Bedürfnisse unserer Kunden abstimmen. Wir bedanken uns für Ihr diesbezügliches Vertrauen, da wir nur auf diese Weise für Sie attraktive Dienste anbieten können.
Wenn Sie also eine umfassende Beratung wünschen und stets über die neuesten Produkte und Dienstleistungen informiert werden möchten, kreuzen Sie dies auf Ihrem Kundenauftrag an entsprechender Stelle an. Mit Ihrem “Ja” geben Sie Ihre Einverständniserklärung zur Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Kundenberatung, Produktinformation, Marktentwicklung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der E-Plus Serviceleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen. Selbstverständlich können Sie jederzeit wählen, ob Sie Informationen zu neuen E-Plus Produkten von uns bekommen möchten oder nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Kundenbetreuung. Falls Sie die Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken der Produktinformation durch E-Plus nicht oder nicht mehr wünschen, könnten Ihnen jedoch vorteilhafte Services entgehen.
Werden meine Daten nicht nur für Telefondienste, sondern auch für andere Dienste verarbeitet?
E-Plus bietet Ihnen diverse eigene Mehrwertdienste an, die über das Angebot reiner Telefondienstleistungen hinausgehen. Auch zukünftig wird E-Plus das Angebot an solchen Diensten ständig in Ihrem Interesse erweitern.
Standortbasierte Dienste:
Bei einigen dieser Mehrwertdienste benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen. So ist für sogenannte standortbasierte Dienste wie z. B. Navigationsdienste oder WAP-Infos die Angabe Ihres aktuellen Standortes erforderlich – nur so können wir Ihnen die gewünschten Informationen über standortnahe Einrichtungen wie zum Beispiel die nächste Tankstelle oder das nächste Kino liefern.
Für personalisierte Dienste, wie z. B. persönliche Börseninformationen, benötigen wir die Nummer des Anschlusses, von dem aus der jeweilige Dienst nachgefragt wird. Daher ist bei manchen Diensten die Übermittlung Ihrer Rufnummer erforderlich.
Sofern für standortbasierte Dienste eine Datenübermittlung und -verarbeitung nötig ist, werden Sie in den Dienste-Beschreibungen hierüber informiert. Möglicherweise benötigen wir vorher Ihre Einverständniserklärung zur Nutzung des gewünschten Dienstes.
Sonstige Mehrwertdienste:
Auch andere Unternehmen bieten Mehrwertdienste an, die Sie von Ihrem E-Plus Anschluss aus abrufen können. Sehen Sie sich bitte die Beschreibung dieser Dienste vor der Nutzung genau an und informieren Sie sich darüber, welche Daten der jeweilige Diensteanbieter von Ihnen erhebt und welche Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten er Ihnen bietet.
Wann wird meine Rufnummer übertragen?
E-Plus bietet Ihnen die Möglichkeit der Rufnummernübertragung: Bei abgehenden Verbindungen wird dann Ihre Rufnummer auf dem Display des Angerufenen angezeigt. Sie können selbst wählen, ob Sie die Rufnummernübertragung aktivieren wollen oder lieber anonym telefonieren möchten. Beachten Sie bitte, dass Sie bei Unterdrückung der Rufnummer möglicherweise einzelne personalisierte Dienste nicht nutzen können.
Näheres zur Voreinstellung Ihres Mobilfunktelefons sowie zur Aktivierung oder Unterdrückung der Rufnummernanzeige erfahren Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Mobilfunkgerätes oder über unsere Hotline.
Kann ich anonyme SMS-Nachrichten verschicken?
Von Ihrem Mobilfunktelefon aus können Sie keine anonymen SMS-Nachrichten verschicken. Beim SMS-Empfänger wird auch dann Ihre Rufnummer am Ende der SMS-Nachricht angezeigt, wenn Sie die Rufnummernanzeige unterdrückt haben. Das Ausschalten der Rufnummernanzeige ist beim Versenden von Kurzmitteilungen aus technischen Gründen nicht möglich.
Datenschutz und Handy-Reparatur
Grundsätzlich sind unsere Service-Unternehmen, die für uns die Reparatur der Mobilfunkgeräte unserer Kunden übernehmen, verpflichtet, alle auf dem Handy befindlichen Daten zu löschen. Aber auch Sie können Vorkehrungen treffen, die verhindern, dass Unbefugte an Ihre Daten gelangen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihr Mobilfunkgerät zur Reparatur geben.
Stellen Sie vor der Weitergabe Ihres Handys sicher, dass Sie Ihre Mobilfunkkarte aus dem Gerät entfernt haben. Nur so können Sie verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen, die gespeicherten Telefonbuchdaten Ihres Handys zu löschen oder dieses auf die Werkseinstellung zurückzusetzen. So vermeiden Sie, dass Unbefugte von Ihren Daten Kenntnis erlangen, falls es z. B. wider Erwarten zu einer Verwechslung des Gerätes kommt.
Welche Daten hat E-Plus über mich gespeichert?
Neben den Angaben, die auf Ihrem Kundenauftrag (Bestandsdaten) angegeben sind, speichern wir auch Ihre Kommunikationsdaten. Dazu gehören auch Ihre Verkehrsdaten, die wir erfassen, wenn Sie telefonieren oder auf andere Art über unser Mobilfunknetz kommunizieren (z. B. per SMS, i-mode™). Diese Daten benötigen wir zum Aufbau und Erhalt der Mobilfunkverbindung sowie zu Abrechnungszwecken.
Im Detail erfassen wir Ihre Telefon- und Kartennummer, die Nummer des Teilnehmers, den Sie angerufen haben, sowie Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung mit Datum und Uhrzeit. Bei entgeltpflichtigen Datenübertragungen, wie z. B. GPRS, werden darüber hinaus auch folgende Daten erfasst: die übermittelten Datenmengen des von Ihnen genutzten Telekommunikationsdienstes und die sonstigen Daten, die zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und Entgeltberechnung erforderlich sind.
Datenarten
Bestandsdaten
Gemäß § 3 Nr. 3 TKG sind “Bestandsdaten” Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Hierzu gehören Anrede, Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Faxnummern, Bankverbindung sowie Informationen zu den von Ihnen genutzten Tarifen, Produkten und Diensten.
Verkehrsdaten
Gemäß § 3 Nr. 30 TKG sind “Verkehrsdaten” Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Dies sind nach § 96 Abs. 1 TKG
- die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten,
- den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
- den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,
- die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,
- sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten.
Nutzungsdaten
Gemäß § 15 Abs. 1 TMG sind Nutzungsdaten insbesondere
- Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
- Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und
- Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste.
Besonderheiten auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis
Grundsätzlich können Sie anhand der detaillierten Aufstellung auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis erkennen, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Rufnummer angerufen haben
Für den Fall, dass Sie im Ausland über einen unserer Roaming-Partner telefonieren, gelten einige Besonderheiten für die Darstellung der Verbindungen auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis. Bei SMS, die Sie verschicken, wird technisch bedingt nur die Rufnummer der Kurzmitteilungszentrale und nicht wie sonst die Nummer des Empfängers aufgeführt.
Wenn Sie einen Anruf im Ausland entgegennehmen, handelt es sich für Sie um ein kostenpflichtiges ankommendes Gespräch. Dieses wird daher auf Ihrem Einzelverbindungsnachweis ebenfalls aufgeführt.
E-Plus speichert alle Verkehrsdaten grundsätzlich vollständig für eine Dauer von höchstens 80 Tage nach Rechnungsversand. Für die Darstellung auf dem Einzelgesprächsnachweis können Sie zwischen verkürzter oder vollständiger Darstellung wählen.
Auskunftsrecht
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten – auch soweit sie sich auf Herkunft oder Empfänger dieser Daten beziehen – und den Zweck der Speicherung dieser Daten zu erhalten. Senden Sie hierzu bitte eine schriftliche Anfrage an die folgende Anschrift.
Bitte bezeichnen Sie in Ihrem Schreiben die Art der personenbezogenen Daten, über die Sie informiert werden möchten, möglichst genau und geben Sie bitte Ihre Mobilfunkrufnummer mit an.
Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Konkrete Anfragen können Sie auch direkt an unseren Beauftragten für Datenschutz richten.
Was ist das Jedermannverzeichnis und wie kann ich Einsicht erhalten?
Das sogenannte “Jedermann-Verzeichnis” gibt einen kurzen und zusammenfassenden Überblick über die in einem Unternehmen zur Datenverarbeitung vorgehaltenen Verfahren. Es ist auf Anfrage jedem Interessierten zur Verfügung zu stellen, daher auch seine Bezeichnung. Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hält die E-Plus Gruppe das hier abrufbare “Öffentliche Verfahrensverzeichnis” vor.
Laden Sie sich das Jedermannverzeichnis herunter (PDF, 10 KB, 2 Seiten).
Was kann ich tun, wenn ich unter meiner Rufnummer belästigt oder bedroht werde?
Werden Sie unter Ihrer Rufnummer belästigt oder bedroht und ist Ihnen die Rufnummer des Anrufenden nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine kostenpflichtige Fangschaltung einzurichten. Auf diese Weise können Sie die fremde Rufnummer ermitteln lassen. Eine rückwirkende Ermittlung ist allerdings im Rahmen einer Fangschaltung nicht möglich.
Während einer Fangschaltung sind Sie verpflichtet, die bedrohenden bzw. belästigenden Anrufe für uns schriftlich zu dokumentieren und schlüssig darzustellen, worin die Belästigung oder Bedrohung besteht. Z. B. kann es erforderlich sein, dass Sie die genauen Inhalte dieser Anrufe beschreiben.
Wir können Ihnen nur dann Auskünfte erteilen, wenn die von uns ermittelten Zeitpunkte der Anrufe mit den dokumentierten Gesprächen übereinstimmen. Darüber hinaus können wir nähere Angaben nur dann machen, wenn die Telefonnummer des Anrufers im E-Plus-Netz vorliegt, d.h. technisch ermittelt werden konnte.
Ihre Fragen rund um das Thema Fangschaltung wird Ihnen unser Kundenservice gerne beantworten.